Flüchtige organische Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten können die Raumluftqualität erheblich beeinträchtigen. Dämmstoffe, Bodenbeläge, Klebstoffe und weitere Baumaterialien emittieren Substanzen wie Formaldehyd, Styrol, Toluol oder Acetaldehyd. Aufgrund verbesserter Gebäudeisolierung findet ein geringerer Austausch zwischen verbrauchter Innenraumluft und frischer Außenluft statt – die Schadstoffbelastung würde steigen, wenn Emissionen nicht von Beginn an begrenzt würden.
Wie wird das Emissionsverhalten von Bauprodukten geprüft?
Das Prüfkammerverfahren nach EN 16516 ist das standardisierte Verfahren zur Bestimmung von VOC-Emissionen aus Bauprodukten. Die Norm basiert auf der ISO 16000-Serie und ermöglicht eine reproduzierbare Messung unter definierten Bedingungen. Produkte werden in Edelstahlkammern platziert, die Raumluft wird nach definierten Zeiträumen analysiert.
Die Bewertung erfolgt häufig auf Basis des AgBB-Schemas (Ausschuss zur Gesundheitlichen Bewertung von Baustoffen). Dieses Schema wiederum beruht auf dem Europäischen Forschungsbericht der Arbeitsgruppe „Indoor Air Quality and its Impact on Man – Evaluation of VOC Emissions from Building Products, Solid Flooring Materials". Zur Bewertung werden harmonisierte europäische LCI-Werte (niedrigste interessierende Konzentration einzelner Substanzen) herangezogen. Diese Werte wurden unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an ältere, kranke Menschen sowie Kleinkinder erarbeitet.
Welche Grenzwerte gelten für Dämmstoffe?
Dämmstoffe mit organischen Bestandteilen können VOC emittieren. Besonders relevant sind Monomere aus Kunststoff-Dämmstoffen: Während bei PUR/PIR-Dämmstoffen bisher keine relevanten Konzentrationen an Isocyanaten in der Innenraumluft nachgewiesen wurden, zeigen Polystyrol-Dämmstoffe messbare Styrol-Emissionen. Styrol hat neurotoxische Wirkungen auf das Zentralnervensystem, unter anderem Verminderung der Gedächtnisleistung und neurologische Symptome.
Für Dämmstoffe, die raumseitig der Luftdichtigkeitsschicht verlegt werden, gelten folgende Anforderungen an die Prüfkammerkonzentration nach 28 Tagen:
- Kanzerogene Stoffe der Kategorien 1A und 1B nach CLP-Verordnung 1272/2008: 1 µg/m³ (nicht bestimmbar)
- TVOC (Summe flüchtiger organischer Verbindungen C6-C16): 300 µg/m³
- TSVOC (Summe schwerflüchtiger organischer Verbindungen C16-C22): 100 µg/m³
- Acetaldehyd: 120 µg/m³
- Formaldehyd: 0,05 ppm (nur für Dämmstoffe mit formaldehydhaltigem Bindemittel erforderlich)
Dämmstoffe aus Mineralwolle können Formaldehyd emittieren, wenn sie formaldehydhaltige Bindemittel enthalten. Die europäischen Dämmstoffnormen DIN EN 13162 bis DIN EN 13171 verlangen im Anhang ZA eine sogenannte Erstprüfung (Initial Type Test) für die Emission flüchtiger Verbindungen.
Wie werden textile Bodenbeläge bewertet?
Textile Bodenbeläge nehmen in der Regel die größte Einzelfläche eines Raumes ein und haben daher besondere Bedeutung für die Innenraumluftqualität – insbesondere nach frischer Verlegung. Nicht nur der Bodenbelag selbst, sondern auch Verlegewerkstoffe wie Kleber, Fixierungen und Spachtelmassen sollten sehr emissionsarm sein.
Das GUT-Label (Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden) setzt strenge Grenzwerte für VOC-Emissionen nach 3 und 28 Tagen. Die Bewertung erfolgt auf Basis des AgBB-Schemas unter Verwendung harmonisierter europäischer LCI-Werte. GUT-geprüfte Teppichböden erfüllen generell die hohen Anforderungen, die in führenden Gebäudezertifizierungssystemen an die Innenraumluftqualität gestellt werden.
Welche Nachweise werden anerkannt?
Hersteller können die Einhaltung der Grenzwerte durch verschiedene Wege nachweisen:
- Bestätigung, dass der Dämmstoff vorwiegend (≥ 97 %) aus mineralischen oder metallischen Rohstoffen besteht
- Nachweis, dass organische Bestandteile bereits mineralisiert sind (z. B. Holzwolle-Dämmplatten)
- Bestätigung, dass der Dämmstoff ausschließlich aus unbehandelten, nicht erhitzten nachwachsenden Rohstoffen besteht (ohne Flammschutzmittel, Bindemittel)
- Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle gemäß Prüfkammerverfahren nach ÖNORM EN ISO 16000 (-3, -6, -9, -11) sowie ÖNORM EN 16516
Produkte mit natureplus-Qualitätszeichen oder dem Blauen Engel (DE-UZ 132) erfüllen die Anforderungen. Auch Zertifikate wie Indoor Air Comfort GOLD werden anerkannt. Prüfzertifikate und Prüfberichte dürfen nicht älter als fünf Jahre sein.
Die Raumluft in Innenräumen wird durch eine komplexe Mischung aus Fasern, Partikeln, mikrobiologischen Stoffen, Formaldehyd und VOC wie Aceton, Benzol, Toluol, Cyclohexan oder n-Hexan belastet. Diese können von Baumaterialien wie Farben, Klebstoffen, Möbeln oder Designartikeln emittiert werden. Auch der Nutzer selbst trägt durch Reinigungs- und Körperpflegemittel oder alltägliche Tätigkeiten wie Kochen zur Belastung bei.
Um ein gesundes Wohnumfeld zu gewährleisten, sollten ausschließlich emissionskontrollierte Baumaterialien eingesetzt werden, die von vornherein niedrige Emissionen aufweisen. Weitere Informationen zu Normen und Prüfverfahren finden Sie im Artikel Bauprodukteverordnung Schweiz: Leistungserklärung und Rückverfolgbarkeit als Pflicht.
