Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) dienen der Reduktion des Wärmeverlusts und sind eine mehrschichtige Konstruktion, deren Komponenten aufeinander abgestimmt sein müssen. Der Systemaufbau umfasst Dämmstoffe, die mit Klebemörtel und mechanischer Befestigung – in der Regel Dübel – auf dem Untergrund fixiert werden. Darauf folgt ein bewehrter Unterputz mit Armierungsgewebe und abschließend eine dekorative Schlussbeschichtung, der Oberputz. Die Energiesparverordnung hat zu höheren Dämmstoffdicken geführt, insbesondere bei expandiertem Polystyrolhartschaum (EPS), was erhöhte Brandlasten an Fassaden zur Folge hat.
Welche Komponenten bilden ein WDVS?
Ein Wärmedämmverbundsystem besteht aus mehreren Schichten, die funktional zusammenwirken. Die erste Schicht bildet der Dämmstoff, der mit Klebemörtel auf den Untergrund aufgebracht wird. Zusätzlich erfolgt eine mechanische Befestigung über Dübel, die insbesondere bei höheren Gebäudeklassen und exponierten Fassadenbereichen zwingend erforderlich ist.
Auf die Dämmschicht folgt der bewehrte Unterputz. Diese Schicht enthält ein Armierungsgewebe, das in den feuchten Mörtel eingebettet wird. Das Gewebe dient der Rissüberbrückung und der mechanischen Stabilisierung der gesamten Konstruktion. Abschließend wird eine dekorative Schlussbeschichtung – der Oberputz – aufgetragen, der die Fassade vor Witterungseinflüssen schützt und die gewünschte Oberflächenstruktur und Farbe liefert.
Brandschutzanforderungen nach Gebäudehöhe
Das baurechtliche Schutzziel bei Gebäudeaußenwänden besteht darin, die Brandausbreitung über die Fassade bis zum Löschangriff der Feuerwehr zu verhindern und die Rettung über den zweiten Rettungsweg zu ermöglichen. Nach mehreren Brandereignissen im Zusammenhang mit WDVS ist der Brandschutz in den Fokus gerückt.
Die Anforderungen an Dämmstoffklasse und Fassadenaufbau steigen mit der Gebäudehöhe. Bei mittlerer Höhe ab 7 Meter ist schwer entflammbare Ausführung Pflicht. Konkret bedeutet das: Ab dieser Höhe müssen Dämmstoffe der Klasse B1 (schwer entflammbar) oder besser eingesetzt werden. Die bauaufsichtliche Anforderung „nicht brennbar" (A1, A2 gemäß DIN 4102-1) wird durch einen fortentwickelten Brand oder Vollbrand nachgewiesen.
- Nicht brennbar (A1, A2): Sehr geringe Wärmeabgabe, geringe Menge entzündbarer Gase, unbedenkliche Rauchentwicklung
- Schwer entflammbar (B1): Brandschacht-Prüfung über 10 Minuten mit Propangasbrenner, keine wesentliche Brandausbreitung außerhalb des Primärbrandes
- Normal entflammbar (B2 / Klasse E): Brandbeanspruchung über 15 Sekunden durch kleine Flamme, keine Entzündung innerhalb dieser Zeit
- Leicht entflammbar (B3 / F): Keine Prüfung, darf nach geltendem Baurecht nicht verwendet werden
Wie wird das Brandverhalten von WDVS klassifiziert?
Das Brandverhalten von Baustoffen und WDVS wird auf Grundlage von Laborbrandversuchen nach DIN 4102-1 oder der europäischen Norm DIN EN 13501-1 klassifiziert. Bei der Schwerentflammbarkeit (B1 gemäß DIN 4102) von Baustoffen wird das Prüfszenario eines brennenden Papierkorbes und zusätzlich für Fassadenbekleidungen in einem Brandschacht geprüft. Im Brandschacht werden modellhaft die aus einer Wand schlagenden Flammen simuliert: Vier Proben (19 x 19 x 1 cm) werden mit einem Propangasbrenner über einen Zeitraum von zehn Minuten am unteren Ende beflammt. Ein gleichmäßiger Luftstrom fließt von unten nach oben durch das Prüfgerät.
Für die mit der europäischen Norm zur Klassifizierung des Brandverhaltens DIN EN 13501-1 eingeführten Euroklassen B, C und D sowie für die Euroklasse A2 ist anstelle der bei den entsprechenden nationalen Klassen B1 und A2 nach DIN 4102-1 angewendeten Brandschachtprüfung der Single-Burning-Item-Test (SBI-Test) vorgesehen. Die Brandbeanspruchung eines Bauprodukts wird durch einen einzelnen brennenden Gegenstand in einer Raumecke dargestellt. Dies geschieht durch einen diffusen Gasbrenner mit einer Flammenhöhe von circa 80 Zentimeter (Energieabgabe circa 30 kW) über einen Zeitraum von 20 Minuten. Dabei dürfen bestimmte Grenzwerte der Energiefreisetzung als Maß für das Brandverhalten nicht überschritten werden.
Praxis-Hinweise zur Verarbeitung
Sie sollten bei der Verarbeitung von WDVS-Systemen stets darauf achten, dass alle Komponenten – Kleber, Dämmplatte, Armierungsgewebe, Unterputz und Oberputz – vom gleichen Systemhersteller stammen und aufeinander abgestimmt sind. Nur so ist die Systemzulassung gültig und die volle Funktionsfähigkeit gewährleistet. Die mechanische Befestigung über Dübel muss entsprechend der Windlast und Gebäudehöhe dimensioniert werden. Bei schwer entflammbaren Systemen ab 7 Meter Gebäudehöhe sind zusätzlich Brandriegel oder andere Brandschutzmaßnahmen zu beachten. Prüfen Sie vor Beginn der Arbeiten, ob die örtlichen Zulassungen und Normen eingehalten werden – insbesondere bei grenznahen Projekten oder im Bestandsbau können zusätzliche Anforderungen gelten.
Achten Sie bei der Montage auf die zulässigen Verarbeitungstemperaturen für Kleber und Putzmörtel. Unterschreiten Sie die Mindesttemperaturen nicht, da sonst die Haftung und Aushärtung beeinträchtigt wird. Die korrekte Einbettung des Armierungsgewebes ist entscheidend: Das Gewebe muss vollflächig in den frischen Unterputz eingelegt und anschließend überputzt werden, sodass es sich in der Mitte der Putzschicht befindet. Nur so kann es seine rissüberbrückende Funktion erfüllen.
