Spritzbare Fugendichtstoffe nach EN 15651 sind das Standardmaterial für nicht tragende Anwendungen in Gebäuden und Fußgängerwegen. Die Normenreihe unterteilt sich in vier Teilbereiche: Fassadendichtstoffe nach EN 15651-1, Verglasungsdichtstoffe nach EN 15651-2, Sanitärdichtstoffe nach EN 15651-3 und Dichtstoffe für begangene Bodenfugen nach EN 15651-4. Teil 5 regelt Konformitätsbewertung und Kennzeichnung. Damit löst die EN 15651 die bisherigen nationalen Normen ab und schafft einen einheitlichen europäischen Rahmen für CE-Kennzeichnung.

Wie unterscheiden sich die vier Anwendungsklassen?

Jeder Teilbereich der Normenreihe definiert unterschiedliche Anforderungen an Bewegungsaufnahme, Haftung und Dauerhaftigkeit. Fassadendichtstoffe nach EN 15651-1 müssen auf mineralischen Untergründen wie Beton, Mauerwerk und Naturstein sowie auf metallischen Oberflächen haften und Bewegungen aufnehmen. Die Norm erfasst alle Arten und Klassen von Dichtstoffen für innen und außen – im Gegensatz zur bisherigen DIN 18540, die nur niedermodulige Dichtstoffe mit 25 Prozent zulässiger Gesamtverformung vorsah.

Verglasungsdichtstoffe nach EN 15651-2 sind speziell auf die Anforderungen von Isolierglas-Systemen und Fassadenverglasung abgestimmt. Sie müssen UV-Beständigkeit und dauerhafte Haftung auf Glas und Rahmen gewährleisten. Sanitärdichtstoffe nach EN 15651-3 standen im Normungsprozess vor besonderen Herausforderungen: Innerhalb Europas gab es sehr unterschiedliche Anforderungen an Eigenschaften und Verarbeitbarkeit. Die deutsche Norm DIN 18545 regelte bisher Verglasungen mit Dichtstoffen; diese wird aktuell überarbeitet und konzentriert sich künftig auf konstruktive Fugenauslegung statt auf Produktanforderungen.

  • EN 15651-1: Fassadendichtstoffe für mineralische und metallische Untergründe
  • EN 15651-2: Verglasungsdichtstoffe mit UV-Beständigkeit
  • EN 15651-3: Sanitärdichtstoffe für feuchte Bereiche
  • EN 15651-4: Dichtstoffe für begehbare Bodenfugen

Polysulfid, Polyurethan, Silikon oder Hybridpolymere – welches Polymer wählen Sie?

Die Wahl des Dichtstoff-Typs hängt vom Untergrund, der zu erwartenden Fugenbewegung und den chemischen Beanspruchungen ab. Polysulfid-Dichtstoffe bieten hohe Beständigkeit gegen Kraftstoffe und Öle, sind aber weniger UV-stabil als andere Typen. Polyurethan härtet durch Reaktion mit Luftfeuchtigkeit aus und eignet sich für stark bewegte Fugen sowie für Verklebungen auf Beton und Metall. Silikon-Dichtstoffe bleiben über einen weiten Temperaturbereich elastisch und haften gut auf Glas und Keramik; sie sind daher Standard für Sanitär- und Verglasungsanwendungen. Hybridpolymere – auch MS-Polymere oder SMP genannt – kombinieren die Vorteile von Polyurethan und Silikon: Sie sind überstreichbar, UV-beständig und neutral vernetzend.

Was fordert die Norm für Bewegungsaufnahme und Haftung?

Die EN 15651 legt Prüfverfahren für die zulässige Gesamtverformung, die Haftung auf verschiedenen Untergründen und das Brandverhalten fest. Die zulässige Gesamtverformung – also die Summe aus Dehnung und Stauchung der Fuge – wird in Prozent angegeben. Niedermodulige Dichtstoffe erreichen 25 Prozent, hochbewegliche Produkte teilweise über 50 Prozent. Die Haftung wird durch Zyklenprüfung mit wechselnder Temperatur und Feuchtigkeit auf repräsentativen Untergründen wie Beton, Aluminium, Glas und Fliesen ermittelt. Nationale Anforderungen an das Brandverhalten bleiben bestehen; in Deutschland gelten die Klassen der Baustoffverordnung.

Wie funktioniert die CE-Kennzeichnung nach EN 15651?

Die harmonisierte Fassung der EN 15651 wurde 2012 vorgelegt und im Amtsblatt der EU vom 28. Februar 2013 veröffentlicht. Eine CE-Kennzeichnung ist seit 1. Juli 2013 möglich und ab 1. Juli 2014 verpflichtend. Hersteller müssen eine Leistungserklärung erstellen, die Typprüfung durchführen und eine werkseigene Produktionskontrolle etablieren. Das System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit richtet sich nach den Vorgaben der Bauproduktenverordnung. Teil 5 der Normenreihe regelt die technische Dokumentation und Kennzeichnung.

Worauf sollten Sie bei der Verarbeitung achten?

Prüfen Sie vor dem Auftragen, ob der Untergrund sauber, trocken und tragfähig ist. Poröse Materialien wie Beton oder Naturstein sollten Sie bei Bedarf grundieren, um die Haftung zu verbessern. Beachten Sie die vom Hersteller angegebene Verarbeitungstemperatur – die meisten Dichtstoffe lassen sich zwischen +5 °C und +35 °C verarbeiten. Die Fugengeometrie sollte konstruktiv richtig ausgelegt sein: Ein Breiten-Tiefen-Verhältnis von 2:1 ist für viele Anwendungen optimal. Verwenden Sie Hinterfüllmaterial, um Dreiflanken-Haftung zu vermeiden, und glätten Sie die Oberfläche mit einem passenden Glättmittel, bevor der Dichtstoff antrocknet. Weitere Hinweise zur konstruktiven Fugenauslegung finden Sie in den zukünftig überarbeiteten Anwendungsnormen DIN 18540 und DIN 18545.

Die EN 15651 schafft Klarheit und Vergleichbarkeit auf dem europäischen Markt. Für Sie als Verarbeiter bedeutet die CE-Kennzeichnung: Sie können sich auf geprüfte Leistungswerte verlassen und das passende Produkt für jede Anwendung gezielt auswählen. Achten Sie bei der Produktwahl auf die korrekte Teilnorm und die angegebene Bewegungsaufnahme – dann halten Ihre Fugen dauerhaft dicht.