Die Eignung des Untergrunds entscheidet über Haftung und Schutzwirkung der Beschichtung. Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) obliegt dem Auftragnehmer die Pflicht, den Untergrund auf Eignung zu prüfen. Beton, Estrich, Asphalt oder Holz müssen tragfähig, trocken und frei von haftungsmindernden Verunreinigungen sein – andernfalls drohen Ablösungen und Schadensbilder.
Nach den Richtlinien und Arbeitsblättern A80 und A81 der Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI) sowie KH-0 bis KH-6 des Bundesverbands Estrich und Beläge (BEB) müssen Untergründe vor jeder Oberflächenbehandlung eingehend geprüft werden. Nur wenn sie sauber, trocken und frei von Zementschleiern, Staub, Öl, Fett und anderen haftungsmindernden Verunreinigungen sind, ist die dauerhafte Haltbarkeit der nachfolgenden Schicht gesichert.
Die VOB verpflichtet den Auftragnehmer, vor Arbeitsbeginn Bedenken anzumelden, falls der Untergrund die Dauerhaftigkeit gefährdet. Wird diese Pflicht versäumt, trägt der Ausführende das Haftungsrisiko bei späteren Schäden.
Bei Flachdach-Abdichtungen verweist die DIN 18531-3 auf die zuverlässige Funktionsfähigkeit der Dachdetails – Fehlstellen in Anschlüssen sind Hauptrisiken für Feuchteeintritt.
Für die Bewertung der Untergrundhaftung stehen mehrere Verfahren zur Verfügung: Klopfprüfung mit Hammer ermöglicht die Untersuchung von Betonoberflächen auf Hohllagen. Sichtprüfung und Anschliff: Geringe Verschmutzungen werden durch Anschleifen mit einem Diamant-Schleiftopf beseitigt; nicht saugende Untergründe müssen zusätzlich entfettet und angeraut werden.
Bei Bestandsbauten muss zusätzlich die Schichtfolge analysiert werden: Alte Beschichtungen können die Haftung neuer Systeme beeinträchtigen. Rückstände von Trennmitteln, Öl oder lösemittelhaltigen Reinigern stören die Benetzung. Ist die Altbeschichtung nicht tragfähig, muss sie vollflächig entfernt werden – mechanisch oder chemisch.
Die fachgerechte Einweisung von Verarbeitern beeinflusst die Dauerhaftigkeit maßgeblich. Die Materialwahl muss immer die Herstellerempfehlung berücksichtigen. Für hochbeanspruchte Bereiche wie Parkdecks oder Balkone empfehlen sich Entkopplungssysteme, die Wasserdampf entlüften und thermische Dehnungen abpuffern.
Untergrundprüfung ist vertragliche Pflicht und technische Notwendigkeit. Wer die VOB-Vorgaben ignoriert, riskiert Haftungsansprüche bei vorzeitigen Schäden. Die Dauerhaftigkeit hängt von der gewissenhaften Untergrundvorbereitung ab.



