Rückstellproben sind Durchschnittsproben von Baustofflieferungen, die sowohl Lieferant als auch Abnehmer entnehmen können, um im Zweifelsfall die Eigenschaften der gelieferten Baustoffe nachträglich zu prüfen. Sie dienen als Beweismittel bei Reklamationen und unterstützen den Konformitätsnachweis. Das Entnehmen und Aufbewahren kann zwischen Lieferant und Abnehmer, Bauausführendem und Bauherrn vertraglich vereinbart werden.

Anforderungen bei Hochleistungsbeton nach DIN 1045-2

Für Hochleistungsbeton schreibt DIN 1045-2 im normativen Anhang H „Zusätzliche Vorschriften für hochfesten Beton" in Tabelle H.1 die Entnahme von Rückstellproben bei jeder Lieferung von Zement, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen vor der Betonherstellung vor. Die Proben müssen bis zum erfolgten Festigkeitsnachweis oder einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt aufbewahrt werden. Diese Regelung sichert den Nachweis der eingesetzten Ausgangsstoffe insbesondere bei hochfesten Betonen, deren Dauerhaftigkeit und Festigkeitsentwicklung stark von der Qualität der Ausgangsstoffe abhängt.

Wie werden Rückstellproben von Zement korrekt gelagert?

Rückstellproben von Zement müssen unverzüglich nach der Entnahme in einem luftdicht verschlossenen Behälter bei konstanter Raumtemperatur unter 30 °C aufbewahrt werden. Die Norm DIN EN 196-7 legt fest, dass die Masse so groß sein muss, dass alle vereinbarten oder geforderten Prüfungen zweimal durchgeführt werden können. Im Allgemeinen gilt eine Masse von mindestens 5 kg als ausreichend. Die luftdichte Lagerung verhindert Hydratation durch Luftfeuchtigkeit und garantiert, dass die Probe den ursprünglichen Zustand der Lieferung repräsentiert.

Rückstellproben im Straßenbau: Mengen und Zeiträume

Die Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton (TL Beton-StB) verlangen, dass von allen für die Bauausführung vorgesehenen Baustoffen auf Verlangen des Auftraggebers Proben übergeben werden, die dieser für Rückstellproben oder Kontrollprüfungen des Bauherrn weitergeben kann.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 04/2013 „Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton in Folge von Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR)" ergänzt zu den ZTV Beton-StB 07 konkrete Anforderungen: Im Rahmen von Kontrollprüfungen sind von bestimmten Baustoffen, die für die Herstellung der Fahrbahndecke verwendet werden, Rückstellproben zu nehmen. Bei Baumaßnahmen mit einer Bauzeit von mehr als einem Jahr ist mindestens einmal jährlich eine Rückstellprobe zu entnehmen.

Die erforderlichen Mengen je Baulos sind:

  • Gesteinskörnungen: 8 kg je Korngruppe
  • Zement: 2 kg
  • Zusatzmittel: 2 l
  • Zusatzstoffe: 2 kg

Diese Mengen gewährleisten, dass bei auftretenden Schadensfällen – etwa durch Alkali-Silika-Reaktion (ASR) – nachträglich die Eigenschaften der eingesetzten Ausgangsstoffe geprüft werden können. Die Rückstellproben ergänzen den Nachweis der Eigenkontrollmaßnahmen und dokumentieren, dass der Hersteller seine Sorgfaltspflicht eingehalten hat.

Vertragliche Vereinbarungen und freiwillige Probenentnahme

Obwohl Rückstellproben nicht in jedem Fall gesetzlich verpflichtend sind, können sie zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Sie schaffen Rechtssicherheit für beide Seiten und bilden eine belastbare Grundlage für nachträgliche Prüfungen. Bei bauchemischen Produkten wie Mörteln, Epoxidharzen oder Betonzusatzmitteln können Rückstellproben im Reklamationsfall klären, ob ein Produktfehler oder eine unsachgemäße Verarbeitung vorliegt.

Normative Grundlagen und weiterführende Anforderungen

Die Entnahme, Kennzeichnung und Lagerung von Rückstellproben folgt technischen Regelwerken und Normen. Neben DIN 1045-2 und DIN EN 196-7 sind je nach Baustoff weitere Normen relevant. Für Transportbeton können zusätzliche Anforderungen in projektspezifischen Leistungsbeschreibungen festgelegt werden. Die Dokumentation der Probenentnahme – Datum, Uhrzeit, Charge, Lieferschein-Nummer – ist integraler Bestandteil des Qualitätsmanagements auf der Baustelle.

Für die Planung und Durchführung von Betonarbeiten mit erhöhten Anforderungen, etwa bei UHPC oder Spannbeton, sollten Auftraggeber und ausführende Unternehmen frühzeitig vereinbaren, welche Rückstellproben in welchem Umfang zu entnehmen sind. Die Kosten für Lagerung und eventuelle spätere Prüfungen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.