Die EN 16516 legt ein Prüfkammerverfahren zur Bestimmung der Emissionen flüchtiger und schwerflüchtiger organischer Verbindungen (VOC und SVOC) aus Bauprodukten fest. Emissionen werden üblicherweise 28 Tage nach der Installation repräsentativer Prüfkörper in der Prüfkammer gemessen. Die Bedingungen in der Prüfkammer bleiben während des gesamten Prüfzeitraums konstant: Temperatur 23 ± 1 °C, relative Luftfeuchtigkeit 50 ± 5 %, Luftwechselrate 0,5 pro Stunde und eine Luftgeschwindigkeit über der Probe von 0,1–0,3 m/s.

Welche Bauprodukte können Sie nach EN 16516 prüfen?

Das Verfahren eignet sich für eine breite Palette von Bauprodukten, die in Innenräumen verwendet werden. Dazu gehören:

  • Bodenbeläge aller Art
  • Wandverkleidungen
  • Türen und Fenster
  • Dichtstoffe und Klebstoffe
  • Beschichtungen und Lacke

Der Belegungsfaktor – das Verhältnis der exponierten Prüfprobenfläche zum Leerraumvolumen der Kammer – wird in Abhängigkeit vom Produkttyp und den vorgesehenen Einsatzbedingungen festgelegt. Diese normierte Vorgehensweise ermöglicht es Ihnen, verschiedene Produkte vergleichbar zu bewerten.

Wie funktioniert die Prüfung im Detail?

Nach Ablauf der 28-tägigen Prüfperiode entnehmen Sie Luft aus der Kammer mit Adsorptionsröhrchen und analysieren diese mittels thermischer Desorptions-GC-MS (TD-GC/MS). Die Analyse identifiziert und quantifiziert Zielverbindungen. Die Ergebnisse umfassen:

  • Individuelle Konzentrationen der identifizierten Zielverbindungen, einschließlich bekannter krebserzeugender VOCs
  • Identifizierte Nicht-Zielverbindungen sowie nicht identifizierte Verbindungen, angegeben als Toluol-Äquivalente
  • Gesamt-VOC (TVOC), berechnet als Summe aller Substanzen, die zwischen n-Hexan und n-Hexadecan, einschließlich dieser, eluieren
  • Gesamt-SVOC (TSVOC), berechnet als Summe aller Verbindungen, die nach n-Hexadecan bis einschließlich n-Docosan eluieren

Welche Grenzwerte gelten für die Bewertung?

Zur Bewertung der Konformität können Sie die gemessenen VOC-Gehalte mit Grenzwerten vergleichen, die in nationalen Emissionsnormen oder Nachhaltigkeitszertifizierungen festgelegt sind. Zu den gängigen Bewertungssystemen gehören das deutsche AgBB-Schema, die französische ANSES, die finnische M1-Emissionsklassifizierung oder das Nordic Swan-Umweltzeichen. Je nach Regelwerk können Höchstgrenzen für TVOC, die Summe krebserzeugender VOC und einzelne Verbindungen wie Formaldehyd gelten.

Die Ergebnisse für einzelne Verbindungen können Sie auch mit EU-LCI-Werten vergleichen. Diese harmonisierten gesundheitsbasierten Referenzwerte basieren auf dem Konzept der „niedrigsten interessierenden Konzentration". Weitere Informationen zu Grenzwerten und Deklarationspflichten finden Sie in unserem Artikel zu lösemittelhaltigen Bauchemikalien.

Warum ist die Prüfung für Ihre Baustelle relevant?

Viele Verarbeitungsprodukte – Dichtstoffe, Estrich-Beschichtungen oder WDVS-Klebstoffe – können VOC emittieren. Diese flüchtigen organischen Verbindungen belasten nicht nur die Raumluft während der Bauphase, sondern können über Wochen und Monate nach der Verarbeitung austreten. Gerade bei energetisch optimierten Gebäuden mit geringen Luftwechselraten akkumulieren VOC im Innenraum.

Die EN 16516 erlaubt Ihnen, bereits bei der Produktauswahl auf niedrigemittierende Materialien zu setzen. Sie vermeiden so spätere Reklamationen und schaffen gesunde Innenraumverhältnisse für Bewohner und Nutzer. Achten Sie bei Ausschreibungen auf Produkte, deren Emissionswerte gemäß EN 16516 geprüft und dokumentiert sind.

Praxis-Take-away: Ihre Checkliste

  • Fordern Sie bei kritischen Produkten (Dichtstoffe, Beschichtungen, Bodenbeläge) Prüfzeugnisse nach EN 16516 an
  • Vergleichen Sie TVOC- und Formaldehyd-Werte mit den Grenzwerten Ihres nationalen Bewertungssystems
  • Bevorzugen Sie Produkte mit Zertifizierungen wie M1, AgBB-konform oder Nordic Swan
  • Dokumentieren Sie die VOC-Emissionswerte in Ihrer Objektakte – auch für spätere EPD-Anforderungen